BKF - Ausbildung der Kraftfahrer

Ausbildung der Kraftfahrer

Der Führerschein Klasse C/CE allein genügt nicht, um im gewerblichen Güterverkehr (auch Werkverkehr) als Kraftfahrer tätig zu sein.

Jeder Fahrerlaubnisinhaber, der die Klasse C/CE nach dem 09.09.2009 erworben hat, benötigt den Nachweis einer Grundqualifikation. Diesen erwirbt man mit oder ohne Ausbildung durch eine Prüfung bei der IHK.

Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie kompetent!

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Ausbildung der Kraftfahrer

Weiterbildung der Kraftfahrer

Alle Kraftfahrer, die im gewerblichen Güter- und Personenverkehr tätig sind, haben die Pflicht zur Weiterbildung.

Jeweils innerhalb von 5 Jahren muss der Kraftfahrer an 35 Stunden Unterricht teilnehmen, um seine Kenntnisse aufzufrischen.

Diese 35 Stunden bietet Ihnen unsere Fahrschule in 5 Blöcken zu je 7 Stunden an.

Sie können wählen, ob Sie 35 Stunden = 1 Woche zusammenhängend buchen oder jedes Jahr 7 Stunden = 1 Tag absolvieren.

Dieses Angebot richtet sich sowohl an einzelne Kraftfahrer wie an Unternehmen, die ihr gesamtes Personal schulen wollen.

Die 5 Blöcke (Module) entsprechen natürlich den amtlichen Vorgaben, können aber auf Wunsch auch den Anforderungen der Unternehmen angepasst werden.

Eine Prüfung ist nicht vorgesehen.

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Info-Plattform Berufskraftfahrer

Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen.

Ausbildung der Kraftfahrer

Die Frist zur Absolvierung der Weiterbildung endet für alle Kraftfahrer, die vor dem 09.09.2009 die Fahrerlaubnis Klasse C/CE erworben haben am 09.09.2014!

Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie kompetent!

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